Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Hinweis: die gewählten Formulierungen beziehen immer alle Geschlechter ein)

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Martin Bäz (Auszeit für Mich) nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Mit der Anmeldung bzw. Buchung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.

2. Vertragsgegenstand

Der Veranstalter bietet Coachings, Mentaltrainings, Achtsamkeitstraining, Waldbaden, Fastenwandern sowie mehrtägige Berg Wanderungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Die inhaltliche Gestaltung der jeweiligen Veranstaltungen bleibt allein dem Veranstalter. Alle Angebote sind unverbindlich und der Veranstalter behält sich zeitliche und örtliche Änderungen von Veranstaltungen in zumutbarem Rahmen vor. Der Veranstalter behält sich ferner den Ersatz von Trainern sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien vor.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt mit der Annahme der Anmeldung des Teilnehmers zustande. Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt entweder per E-Mail, Internet oder Brief und wird per E-Mail oder auf dem Postweg bestätigt. Mit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter ist die Anmeldung für Teilnehmer und Veranstalter verbindlich. Der Vertrag beginnt und endet am genannten Zeitpunkt laut Buchungsbestätigung. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anmeldung eine Buchungsbestätigung. Diese erfolgt entweder per E-Mail oder Whatsapp bzw. SMS.


3.3 Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR für gegenstandslos erklärt werden. Siehe hierzu auch die Stornierungsbedingungen im Punkt 7.1.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs oder zur betrieblichen Gesundheitsförderung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Anmeldung über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil die Mindestteilnehmerzahl für diese Veranstaltung nicht erreicht wurde, so dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Krankheit des Trainers oder schlechte Witterungsbedingungen können ebenfalls zu einer kurzfristigen Absage einer Veranstaltung führen. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus entstehende Kosten (z.B. Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft etc.) können nicht übernommen werden. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, bemüht sich der Veranstalter um ein vergleichbares Ersatzangebot (ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht).


3.6 Übernachtungskosten auf Hütten sind von jedem Teilnehmer selbst zu entrichten. Hotelkosten werden durch eine Bestätigung bzw Rechnung des Hotels mittel Brief oder E-Mail übermittelt und sind von jedem Teilnehmer eigens an das Hotel zu zahlen. Der Vertrag zwischen Hotel und Teilnehmer kommt individuell zustande.

3.7 Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise der Leistungen verstehen sich in Euro. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung und die gesamte Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn zahlbar und zum angegebenen Zahlungstermin auf der Rechnung fällig.

4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Nach Fälligkeit befindet sich der Teilnehmer ohne weiteren Hinweis in Verzug, jede Mahnung wird mit pauschal 20 EUR berechnet und der Anbieter ist berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters sind ohne Mehrwertsteuer im Sinne der Kleinunternehmerregelung.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.

5.3 Fremdleistungen wie Anreise und Übernachtungen sind vom Teilnehmer eigens zu erbringen. Außer, wenn es ausdrücklich in der Veranstaltungsausschreibung aufgeführt ist. Für solche Leistungen gelten die AGB der jeweiligen Anbieter. Übernimmt der Veranstalter aus organisatorischen Gründen den Einkauf von Fremdleistungen für den Teilnehmer, so tut der Veranstalter das ausschließlich im Namen und auf Vollmacht der Auftraggeber/Teilnehmer. Dies kann z.B. die Anmietung von Räumlichkeiten, Transport der Teilnehmer, Catering, etc. betreffen. Sollten in diesem Rahmen Vorauszahlungen von dem Veranstalter an Dritte (Transportunternehmen, Cateringunternehmen, Vermieter, etc.) geleistet werden müssen, so sind diese vom Auftraggeber/Teilnehmer per Vorauszahlung an den Veranstalter zu leisten.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die physischen und psychischen Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung erfüllt. Bei Unklarheiten sprechen Sie mich bitte an. Wanderungen, Coaching, Mentaltraining, Achtsamkeitstraining, Seminare und Workshops sind intensiv und können anstrengend sein. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass diese keine Psychotherapie oder medizinische Behandlung darstellen und eine solche auch nicht ersetzen können. Die Teilnahme setzt eine normale psychische/physische Belastbarkeit voraus. Der Teilnehmer bestätigt, dass er psychisch/physisch belastbar ist und weder den Veranstalter noch Dritte für psychische/physische Auswirkungen während oder nach Wanderungen Coachings, Mentaltrainings und Achtsamkeits -Seminaren oder Workshops verantwortlich machen wird.


6.2 Für das Fastenwandern gelten eigene Teilnahmebedingungen. Bei meinen Angeboten handelt es sich um „Fasten für Gesunde“. Die Seminare werden von mir als ausgebildeter Fastenleitern geleitet, ohne ärztliche Betreuung. Interessenten, die regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen (z.B. gegen Bluthochdruck, Diabetes, Gicht, Rheuma etc.), sind verpflichtet, ihre Teilnahme an einem unserer Fastenseminare vor Abschluss der Buchung mit ihrem behandelnden Arzt abzuklären. Weiterhin besteht Ausschluss von unseren Fastenseminaren für z.B. Schwangere, Süchtige, psychisch Erkrankte etc. Da es sich hierbei nicht um klassisches „Fasten“ handelt, ist die Teilnahme grundsätzlich möglich, muss aber im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, besteht kein Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer
Tagesaktivität (z.B. Wandern) besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter an derselben teilnimmt.

6.2 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.3 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.7 Die angebotenen Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und vorbereitet. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Dieses Restrisiko hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Stornierung / Absageregelung / Umbuchungen

7.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, so entstehen dem Teilnehmer nach Erhalt der Buchungsbestätigung folgende Stornokosten:

Bei Rücktritt ab 30 Tage vor Veranstaltung (Fasten/Mehrtageswanderungen): 70 % der Seminarpauschale. Hotelkosten fallen noch keine an.

Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Veranstaltung (Fasten/Mehrtageswanderungen): 100 % der Seminarpauschale. Das Hotel verlangt 70% der Übernachtungskosten.

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7.2 Umbuchungen sind nur bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach gelten die Regelungen des Rücktritts. Es kann nur auf gleichwertige Veranstaltungen umgebucht werden und nur wenn die Maximalteilnehmerzahl nicht überschritten wird.

7.3 Für Wanderungen, Waldbaden und Achtsamkeitstrainings sowie Fastenwandern ist es jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu stellen, soweit sie die Voraussetzungen für den Besuch des jeweiligen Seminars erfüllt.

8. Abbruch der Veranstaltung

Wird eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises oder ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

9. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.

10. Haftung und Versicherung

10.1 Die Veranstaltungen sind nie frei von jeglichem Risiko für Leib und Leben. Trotz größtmöglicher Umsicht und Sorgfalt des Veranstalters bleibt ein durch die Veranstaltung bedingtes, erhöhtes Restrisiko bestehen. Deshalb erfolgt die Teilnahme bei allen Veranstaltungen auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.
Der Veranstalter „Auszeit für Mich“ haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung bei der R&V Versicherung mit einer Summe bis 3 Mio. Euro, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Veranstalters oder der mit der Leitung des Unternehmens betrauten Personen zurückzuführen sind.
Angemessener Versicherungsschutz (z.B. Auslandsreisekranken- / Unfall- / Bergekosten-Versicherung) ist Sache des Teilnehmers. Grundsätzlich empfehle ich eine Auslandsreisekrankenversicherung und die Mitgliedschaft beim Deutschen Alpenverein. Ich empfehle eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da diese nicht im Preis enthalten ist. Falls Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können, z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – oder wenn Sie Ihren Reiseaufenthalt unerwartet abbrechen müssen, bekommen Sie durch die Versicherung mögliche finanzielle Verluste ersetzt.

10.2 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

10.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10.4 Jeder Teilnehmer entscheidet selbst, in welcher Weise er sich auf die angebotenen Prozesse der angebotenen Veranstaltung einlässt und ist für sich selbst verantwortlich. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit haftet der Trainer, Coach, Bergwanderführer nicht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich an alle von der Kursleitung gegebenen Hinweise zu halten. Für An- und Abreise wird keine Haftung übernommen. Teilnehmer die sich wegen körperlicher oder psychischer Erkrankungen
in ärztlicher Dauerbehandlung befinden, sollten den Rat Ihres Arztes bezüglich der Teilnahme einholen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich speziell bei den Coachings und Mentaltrainings sowie Fasten-Seminaren um Wissensvermittlung und keine Therapie oder Behandlung handelt.

11. Gerichtsstand

Für den Vertrag und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen von Vereinbarungen, insbesondere der Vereinbarung zusätzlicher Leistungen bedürfen vorab der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, sobald sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien wollten bzw. vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.

Stand: Februar 2021

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